Hallo, wir haben einen Personalfall zur Abrechnung, der für uns neu ist.
Der Arbeitnehmer kommt aus Schweden und hat dort einen Arbeitgeber. Allerdings hat der AN auch einen Wohnsitz in Deutschland.
Es wurde eine A1 Bescheinigung beantragt, die uns vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vorgelegt wird. Ist mit der Vorlage der A1 Bescheinigung die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung in Deutschland hinfällig. Die Frage ist, wie wir den Fall SV-technisch abrechnen müssen. Welcher BGS etc.
Danke für Ihre Hilfe