Ein Student der an der Fachhochschule immatrikuliert ist möchte bei uns als kurzfristiger Beschäftigter für 70 Tage befristet bis 30.04.2026 arbeiten.
Anmeldung Beitragsgruppe 0000 sozialversicherungsfrei
Die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber.
Anschließend möchte er bei uns als Werkstudent bis 31.12.2026.
Anmeldung Betragsgruppe 0100
Ist dies möglich? Muss eine Pause zwischen kurzfristiger Beschäftigung und Werkstudent sein?
Was ist zu beachten?