Liebes Expertenteam,
zu der Beschäftigung eines Pensionärs habe ich folgende Fragen bzw. möchte wissen ob das folgende Vorgehen korrekt ist.
Der Pensionär ist vorzeitig in Altersrente und wird daher mit 0310 und PGS 119 geschlüsselt. Hierzu hat uns der Pensionär eine gesetzliche Krankenkasse mitgeteilt, damit die Beiträge dort eingezahlt werden können., ist das richtig? Muss ein Zuschuss zur PKV der Beamten gezahlt werden?
Vielen Dank für eine Antwort vorab.
VG maximusterfrau