Guten Tag!
Ein rumänischer Soldat befindet sich im Rahmen einer Erasmus + Praktikumsmobilität an der Universität der Bundeswehr. Hier ist er vom 01.03.2026-31.05.2026 als Student immatrikuliert und nimmt eine Beschäftigung an der Universität für diesen Zeitraum auf: Entgelt: ca. 1000 €, Arbeitszeit: 19 Std./Woche, 4 Tage/Woche. Der AN hat während dieser Zeit eine Unterkunft auf dem Campus, der Hauptwohnsitz ist weiterhin in Rumänien. Die Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung welchen Landes gelten? Ist der AN als studentische Hilfskraft zu behandeln oder kommt eine Einstellung als kurzfristig Beschäftigter in Frage?