Hallo liebe Expertenteam,
es wird ein Arzt als Teilzeitbeschäftigter eingestellt. Dieser ist 1952 geboren und bezieht auch schon eine Rente (Versorgungswerk), desweiteren ist er privat krankenversichert und hat auch eine zweite Beschäftigung. Von der DRV liegt uns ein Befreiungsbescheid vor, allerdings nicht für diese Tätigkeit bzw. Arbeitgeber. Ist es nicht so, dass für jede Tätigkeit ein Befreiungsbescheid vorliegen muss? Ist der Arbeitnehmer weiter von der Krankenversicherung befreit (private KV), auch wenn er unter der KV-Pflicht verdient? Vielen Dank für Ihre Antwort.