Unser Mandat möchte einen Arbeitnehmer aus England beschäftigen.
Der Aufenthaltstitel ist bereits angefordert.
Wie sieht es sozialversicherungsrechtlich aus?
Fallen Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung an? Muss er sich in Deutschland eine Krankenkasse suchen?
Wie sieht es mit der Renten- und Arbeitslosenversicherung aus?