Expertenforum - Beschäftigung Arbeitnehmer aus England

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  • 01
    Beschäftigung Arbeitnehmer aus England

    Unser Mandat möchte einen Arbeitnehmer aus England beschäftigen.

    Der Aufenthaltstitel ist bereits angefordert.

    Wie sieht es sozialversicherungsrechtlich aus?

    Fallen Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung an? Muss er sich in Deutschland eine Krankenkasse suchen?

    Wie sieht es mit der Renten- und Arbeitslosenversicherung aus?

  • 02
    RE: Beschäftigung Arbeitnehmer aus England

    Guten Tag,
     
    entscheidend dafür, ob für einen Arbeitnehmer die britischen oder die deutschen Rechtsvorschriften gelten, ist in erster Linie der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, in welchem Staat der Krankenversicherungsschutz bisher durchgeführt wurde.

    Davon ausgehend, dass der Mitarbeiter die Beschäftigung in Deutschland mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 538 Euro ausübt und in England keine weiteren Erwerbstätigkeiten (z.B. bei einem anderen Arbeitgeber) bestehen, finden in Ihrem Sachverhalt die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung,
     
    Der Mitarbeiter ist mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ bei einer deutschen Krankenkasse seiner Wahl anzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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