Liebes Expertenforum-Team,
wir haben eine Arbeitnehmerin (P:101; B:1111) die ab 01.11.2025 im Ruhestand (Altersrente - langfristig Versicherte) ist. Ab dem 01.11.2025 wollen wir sie mit ihrer Altersrente beschäftigen (P:120; B:3111).
Sie haben in dem einen Chat bereits geschrieben, dass die Arbeitnehmerin sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung muss, um die Ansprüche für die AV-Beiträge zu klären.
Gibt es im SV-Bereich weitere Faktoren die berücksichtigt werden sollten? Ebenso stellst sich die Frage für die Lohnsteuer. Wir melden die Arbeitnehmerin beim Finanzamt an und würden die LST-Klasse nehmen, welche uns zurückgemeldet wird. Oder gilt in dem Fall eine bestimmte Steuerklasse die zu nehmen ist?
Ich wünsche euch einen schönen Tag!