Expertenforum - Beschäftigung Altersrentnerin vor Erreichen der Regelaltersrente

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  • 01
    Beschäftigung Altersrentnerin vor Erreichen der Regelaltersrente

    Liebes Expertenforum-Team,


    wir haben eine Arbeitnehmerin (P:101; B:1111) die ab 01.11.2025 im Ruhestand (Altersrente - langfristig Versicherte) ist. Ab dem 01.11.2025 wollen wir sie mit ihrer Altersrente beschäftigen (P:120; B:3111).


    Sie haben in dem einen Chat bereits geschrieben, dass die Arbeitnehmerin sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung muss, um die Ansprüche für die AV-Beiträge zu klären.


    Gibt es im SV-Bereich weitere Faktoren die berücksichtigt werden sollten? Ebenso stellst sich die Frage für die Lohnsteuer. Wir melden die Arbeitnehmerin beim Finanzamt an und würden die LST-Klasse nehmen, welche uns zurückgemeldet wird. Oder gilt in dem Fall eine bestimmte Steuerklasse die zu nehmen ist?


    Ich wünsche euch einen schönen Tag!

  • 02
    RE: Beschäftigung Altersrentnerin vor Erreichen der Regelaltersrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zum lohnsteuerlichen Teil der Frage (die SV-Aspekte werden durch die Fachexperten Sozialversicherung beantwortet) dürfen wir mitteilen:


    Wie von Ihnen beabsichtigt, wäre die Abrechnung lohnsteuerlich nach den individuellen Merkmalen (ELStAM) vorzunehmen. Es gibt keine generell / stets zutreffende Steuerklasse. Insbesondere muss die Versteuerung nicht in allen Fällen nach Klasse 6 erfolgen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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