Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beschäftigter Rentner - Berufsständisches Versorgungswerk

    Hallo Expertenteam,

    es kommen Fragen auf, wenn Mitarbeiter in Rente gehen, die sowohl in der DRV als auch im berufsständischen Versorgungswerk eine Rente beziehen werden.


    1.) In unserem Fall liegt der Rentenbeginn beim Versorgungswerk am 01.09.2025.

    2.) Der Rentenbeginn bei der DRV würde erst am 01.12.2025 beginnen.

    3.) Der Mitarbeiter erhält eine Vollrente vom Versorgungswerk

    4.) Er ist gesetzlich freiwillig versichert

    5.) Der Mitarbeiter hat sich damals als Student seine Leistungen von der DRV auszahlen lassen.


    Da stets von dem Begriff "Regelaltersgrenze" besprochen wird und beide Institute dies verwenden, ist es für uns nicht eindeutig wie verfahren werden muss.


    Für den Zeitraum ab dem 01.09.2025 würden wir so schlüsseln:

    KV: Als Vollrentner in der ÄV hat er keinen Krankengeldanspruch mehr, somit würden AG + AN den ermäßigten KV-Beitrag zahlen

    PV: AG + AN zahlen den vollen Beitrag

    RV: AN frei

    AG zahlt nur seinen Beitrag an die DRV

    AV: AG + AN zahlen den vollen Beitrag (da die Regelaltersgrenze der DRV noch nicht erreicht ist)

    ==> Beitragsschlüsselung: KV 3 /RV 3/AV 1/PV 1

    ==> Personengruppenschlüssel: 119



    Für den Zeitraum ab dem 01.12.2025 würden wir so schlüsseln:

    KV: Seit dem 01.09.2025 als Vollrentner (AG + AN zahlen den ermäßigten KV-Beitrag) / bleibt so

    PV: AG + AN zahlen den vollen Beitrag / bleibt so

    RV: AN frei / bleibt

    AG zahlt nur seinen Beitrag an die DRV / bleibt so

    AV: AN frei

    AG zahlt den 1/2 Beitragssatz

    ==> Beitragsschlüsselung: KV 3 /RV 3/AV 2/PV 1

    ==> Personengruppenschlüssel: 119


    6.) Sollte der AN eine kleine DRV Rente erhalten, dann würde sich bei der Schlüsselung doch nichts ändern, oder?


    Viele Grüße

     

  • 02
    RE: Beschäftigter Rentner - Berufsständisches Versorgungswerk

    Guten Tag,
     
    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzteversorgung) wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke beinhalten nach unserem Kenntnisstand noch immer zum Teil unterschiedliche Regelungen.
     
    Sieht die Satzungsregelungen des Versogungswerks bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vor, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
     
    In einem solchen Fall lautet bei einem gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter der Beitragsgruppenschlüssel „3311“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist im Rahmen der Beitragsentrichtung an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Sieht dagegen die Satzungsregelung der Ärzteversorgung weitere rentensteigernde Zahlungseingänge vor, lautet der Beitragsgruppenschlüssel im angefragten Zeitraum „3011“. Der Personengruppenschlüssel wäre mit „101“ zu hinterlegen.
     
    Ist die Regelaltersgrenze bereits erreicht, sind der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ und der Personengruppenschlüssel „119“ anzuwenden.
     
    Somit stimmen wir Ihren Überlegungen zu!
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.