Hallo Expertenteam,
es kommen Fragen auf, wenn Mitarbeiter in Rente gehen, die sowohl in der DRV als auch im berufsständischen Versorgungswerk eine Rente beziehen werden.
1.) In unserem Fall liegt der Rentenbeginn beim Versorgungswerk am 01.09.2025.
2.) Der Rentenbeginn bei der DRV würde erst am 01.12.2025 beginnen.
3.) Der Mitarbeiter erhält eine Vollrente vom Versorgungswerk
4.) Er ist gesetzlich freiwillig versichert
5.) Der Mitarbeiter hat sich damals als Student seine Leistungen von der DRV auszahlen lassen.
Da stets von dem Begriff "Regelaltersgrenze" besprochen wird und beide Institute dies verwenden, ist es für uns nicht eindeutig wie verfahren werden muss.
Für den Zeitraum ab dem 01.09.2025 würden wir so schlüsseln:
KV: Als Vollrentner in der ÄV hat er keinen Krankengeldanspruch mehr, somit würden AG + AN den ermäßigten KV-Beitrag zahlen
PV: AG + AN zahlen den vollen Beitrag
RV: AN frei
AG zahlt nur seinen Beitrag an die DRV
AV: AG + AN zahlen den vollen Beitrag (da die Regelaltersgrenze der DRV noch nicht erreicht ist)
==> Beitragsschlüsselung: KV 3 /RV 3/AV 1/PV 1
==> Personengruppenschlüssel: 119
Für den Zeitraum ab dem 01.12.2025 würden wir so schlüsseln:
KV: Seit dem 01.09.2025 als Vollrentner (AG + AN zahlen den ermäßigten KV-Beitrag) / bleibt so
PV: AG + AN zahlen den vollen Beitrag / bleibt so
RV: AN frei / bleibt
AG zahlt nur seinen Beitrag an die DRV / bleibt so
AV: AN frei
AG zahlt den 1/2 Beitragssatz
==> Beitragsschlüsselung: KV 3 /RV 3/AV 2/PV 1
==> Personengruppenschlüssel: 119
6.) Sollte der AN eine kleine DRV Rente erhalten, dann würde sich bei der Schlüsselung doch nichts ändern, oder?
Viele Grüße