Expertenforum - beschäftigter Altersteilrentner 99,99 %

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  • 01
    beschäftigter Altersteilrentner 99,99 %

    Liebes Expertenteam,


    wir werden ab 01.04.2025 einen Mitarbeiter weiterhin beschäftigen, der ab diesem Zeitpunkt eine Altersteilrente von 99,99 % für besonders langjährig Versicherte beziehen wird.

    Wie werden wir ihn ab 01.04.2025 abrechnen müssen? Bleibt er weiterhin in dem Personengruppenschlüssel 101 mit der Beitragsgruppe 1111?

    Welche Meldungen müssen wir ggf. abgeben?


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: beschäftigter Altersteilrentner 99,99 %

    Guten Tag,
     
    bezieht der Arbeitnehmer eine Teilrente und hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, ist weiterhin die Beitragsgruppe „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“ zu verwenden. Eine Meldung ist in diesem Fall nicht vorzunehmen.
     
    Bezieht der Arbeitnehmer eine Teilrente und hat die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Beitragsgruppe „1121“ und der Personengruppenschlüssel „101“ korrekt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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