Liebes Expertenteam,
wir werden ab 01.04.2025 einen Mitarbeiter weiterhin beschäftigen, der ab diesem Zeitpunkt eine Altersteilrente von 99,99 % für besonders langjährig Versicherte beziehen wird.
Wie werden wir ihn ab 01.04.2025 abrechnen müssen? Bleibt er weiterhin in dem Personengruppenschlüssel 101 mit der Beitragsgruppe 1111?
Welche Meldungen müssen wir ggf. abgeben?
Freundliche Grüße