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  • 01
    Beschäftigte Rentner freiwillig krankenversichert

    Guten Tag,

    haben beschäftigte Rentner nach Ende der Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld? Der Mitarbeiter ist langjährig versichert und freiwillig krankenversichert. Er erhält seit seinem 64. Lebensjahr Rente. Wir haben ihn in der freiwilligen Krankenversicherung seit Rentenbeginn ermäßigt abgerechnet. Ist das korrekt?


    Welche Rentenarten (bei beschäftigten Rentnern) haben keinen Anspruch auf Krankengeld.


    Was bedeutet auch Vollrente - ist es die Rente die ohne Abschlag gezahlt wird unabhängig vom Alter?


    Vielen Dank für Ihre Antwort


     

  • 02
    RE: Beschäftigte Rentner freiwillig krankenversichert

    Guten Tag,
     
    Bezieher einer Teilrente werden mit den Beitragsgruppen 1111 gemeldet und haben durch den allgemeinen Beitragssatz in der KV einen Anspruch auf Krankengeld.
     
    Mit Beitragsabführung des ermäßigten Beitragssatzes in der KV ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen.
     
    Voll-Rentenbezieher erhalten ihre gesamte Rente ausgezahlt, dies hat mit den Altersgrenzen nichts zu tun. Es gibt auch teilweise und volle Erwerbsminderungsrenten.

    Nur bei Vollrentenbezug ist der ermäßigte Beitragssatz in der KV anzuwenden. Für freiwillig versicherte Rentner ist die Beitragsgruppen 9 für die KV anzugeben. Die Beiträge werden jedoch nach dem ermäßigten Beitragssatz abgeführt, so dass Sie dies richtigerweise bereits umsetzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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