Liebes Experten-Team, ich habe eine Frage zu beschäftigten Rentnern. Eine Mitarbeiterin wurde in unserem Unternehmen zum 1.8.2025 mit der Beitragsgruppe 1111 eingestellt und wir hatten keine Informationen, dass ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bereits vor dem Beschäftigungsbeginn durch die Dame gestellt wurde. Jetzt erhielten wir eine Kopie des Rentenbescheides wegen EU Rente rückwirkend ab 01.03.2025 und wir müssen die Beitragsgruppe der Anmeldung somit in die 3101 berichtigen.
Nun zu unserer Frage, erhält ein beschäftigter Rente bei Arbeitsunfähigkeit überhaupt Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und wo ist das geregelt und nachzulesen? Wir hatten bisher nur einen Beschäftigten der bereits viele Jahre bei uns tätig war und dann aus dem Krankengeldbezug in die Rente übergegangen war. Dort mussten wir eine Abmeldung mit Grund 34 nach 4 Wochen erstellen. Wie verhält es sich bei unserer Mitarbeiterin. Zu welchem Zeitpunkt muss hier eine Abmeldung erfolgen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.