Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Eine Mitarbeiterin hat am 15.01.2025 bei uns mit der Arbeit begonnen, am 03.02.25 hatte sie ein Berufsunfall mit Arbeitsunfähigkeit. Frage: Gilt bei einem Berufsunfall ebenfalls die Wartezeit von 4 Wochen, bis die Mitarbeiterin Anspruch auf Lohnfortzahlung hat? Müssen wir Entgeltfortzahlung leisten oder übernimmt das die Krankenkasse? Vielen Dank.