Expertenforum - Berufsunall und Krank innerhalb 4 Wochen

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  • 01
    Berufsunall und Krank innerhalb 4 Wochen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgende Fragestellung: Eine Mitarbeiterin hat am 15.01.2025 bei uns mit der Arbeit begonnen, am 03.02.25 hatte sie ein Berufsunfall mit Arbeitsunfähigkeit. Frage: Gilt bei einem Berufsunfall ebenfalls die Wartezeit von 4 Wochen, bis die Mitarbeiterin Anspruch auf Lohnfortzahlung hat? Müssen wir Entgeltfortzahlung leisten oder übernimmt das die Krankenkasse? Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Berufsunall und Krank innerhalb 4 Wochen

    Guten Tag,
     
    wenn ein Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin neu eingestellt wird, haben diese in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In diesem Fall besteht für gesetzlich Krankenversicherte ein Anspruch auf Krankengeld.
    Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist oder nicht.
     
    Bei einem Arbeitsunfall ist zu beachten, dass die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft ggf. Verletztengeld auszahlt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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