Hallo,
wir hatten eine Schulentlassene kurzfristig beschäftigt. Die Zeitgrenzen wurden eingehalten und in der Checkliste wurde eine Studienabsicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt angegeben. Sie hatte aus meiner Sicht somit nicht den Status einer berufsmäßig Beschäftigten und wurde sozialversicherungsfrei abgerechnet.
In der Betriebsprüfung wurde nun festgestellt, dass sie im Anschluss an die Beschäftigung dann doch eine Berufsausbildung begonnen hat und somit doch berufsmäßig beschäftigt war. Ich frage mich nun, da ich den Status vor Beginn ja abgefragt hatte und aus meiner Sicht korrekt abgerechnet habe, ob es richtig ist, dass im Prüfbericht nun die Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden.
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus