Guten Tag,
wenn ein MA erstmalig im März 2026 Nachweise für seine Stiefkinder einreicht und die Stiefkinder (6 und 8 Jahre) bereits seit 2022 im selben Haushalt leben.
Ab wann dürfen diese als Abschlag im PV-Beitrag berücksichtigt werden?
Ab 01.04.2026 oder rückwirkend ab 01.07.2025?
Vielen Dank.