Hallo,
wir haben einen Arbeitnehmer eingestellt, der in Uganda ein Stiefkind hat. Mit der Mutter ist er verheiratet. Die Familie lebt in Uganda, der Arbeitnehmer hat einen Aufenthaltstitel und einen Wohnsitz in Deutschand. Kann das Stiefkind beim Beitrag zur Pflegeversicherung beücksichtigt werden?
Danke für Ihre Rückantwort.