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  • 01
    Berücksichtigung Steuerklasse bei Entgelt mit zusätzlichen Versorgungsbezug

    Liebe Experten,

    Mitarbeiter erhält neben seinem "normalen" Entgelt zusätzlich einen Versorgungsbezug (gleicher Arbeitgeber/Zahlstelle). Abgebildet wird dies über zwei unterschiedliche Personalnummern.


    Dürfen beide Sachverhalte über die gleiche Steuerklasse abgerechnet werden oder ist hier einmal Steuerklasse 1-5 und einmal Steuerklasse VI zu berücksichtigen.

    Hat das Finanzamt ein Problem, wenn vom gleichen Arbeitgeber/Zahlstelle zwei Lohnsteuerbescheinigungen versandt werden?

    Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Unterstützung.

    Ihre Emmely

     

  • 02
    RE: Berücksichtigung Steuerklasse bei Entgelt mit zusätzlichen Versorgungsbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der dargestellten Konstellation ist die lohnsteuerliche Abrechnung mit selber Steuerklasse zulässig (und korrekt).


    Von Seiten der Finanzverwaltung wird jedoch nach unseren Erfahrungen auch die Abrechnung mit zwei verschiedenen Lohnsteuerklassen akzeptiert (da einige Abrechnungsprogramme wegen der SV-rechtlichen Differenzierung entsprechend verfahren).


    Weil der zweitgenannte Weg tendenziell zu überhöhten Lohnsteuerabzügen führt (und dadurch Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen, der selbst bei späterer Korrektur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung jedenfalls für einen gewissen Zeitraum Liquidität einbüßt), könnte er arbeitsrechtlich untersagt sein. Wir bitten, dies ggf. bei den Fachexperten Arbeitsrecht abzufragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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