Liebe Experten,
Mitarbeiter erhält neben seinem "normalen" Entgelt zusätzlich einen Versorgungsbezug (gleicher Arbeitgeber/Zahlstelle). Abgebildet wird dies über zwei unterschiedliche Personalnummern.
Dürfen beide Sachverhalte über die gleiche Steuerklasse abgerechnet werden oder ist hier einmal Steuerklasse 1-5 und einmal Steuerklasse VI zu berücksichtigen.
Hat das Finanzamt ein Problem, wenn vom gleichen Arbeitgeber/Zahlstelle zwei Lohnsteuerbescheinigungen versandt werden?
Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Unterstützung.
Ihre Emmely