Hallo Experten,
folgendes Szenario:
Arbeitnehmer bezieht vorgezogene Altersrente aufgrund langjähriger Beschäftigung und arbeitet daneben in Teilzeit weiter. Aus der isolierten Betrachtung des Arbeitsverhältnisses besteht - auch laut zuständiger Krankenkasse - KV-Pflicht in der KDvR (BGRS 3/1/1/1). Aus der gesetzlichen Rente werden ebenfalls KV-Beiträge einbehalten.
Rechnet man Rente und Beschäftigung zusammen, ist die KV-BBG überschritten. Nach meiner Kenntnis ist nach §223 Abs. 3 SGB eine getrennte Beitragsermittlung (für jede Einkunftsart) vorzunehmen. Dadurch würde aus meiner Sicht jedoch insgesamt ein zu hoher Arbeitnehmeranteil (aus Beschäftigung PLUS Rente) bezahlt. Ist das so richtig ?