Hallo zusammen,
uns wurde von der DRV mitgeteilt, dass das geänderte Geburtsdatum des Mitarbeiters nicht anerkannt wurde. Dies hat zur Folge, dass sich die RAG nach hinten verschiebt.
Das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt hingegen bestätigen, dass das geänderte Geburtsdatum anerkannt werden muss. Dadurch ergibt sich eine Abweichung bei der Berechnung des Rentenbeginns des Mitarbeiters.
Unsere Frage betrifft die Berücksichtigung der Arbeitslosenversicherung: Wie ist der Mitarbeiter in diesem Fall versichert? Ist er erst beim Renteneintritt von der DRV oder nach dem Finanzamt (amtliches Geburtsdatum) von der Arbeitslosenversicherung befreit?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Tom Nguyen