Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Berechnungsgrundlage des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld.
Der Mutterschutz der Arbeitnehmerin beginnt am 02. September.
Sie war bis einschließlich Ende Juni im Sabbatical und hatte hierdurch ein geringeres Gehalt.
Zum 01. Juli hatte sie eine Gehaltserhöhung.
In ihrem Falle würden die Monate Juni, Juli und August in den Berechnungszeitraum fallen.
Wird in diesem Falle auch das geringere Gehalt aus Juni berücksichtigt oder erfolgt die Berechnung ausschließlich anhand des neuen Gehaltes ab Juli?
Vielen Dank & liebe Grüße!