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  • 01
    Berechnungszeitraum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Morgen,


    ich habe eine Frage zur Berechnungsgrundlage des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld.

    Der Mutterschutz der Arbeitnehmerin beginnt am 02. September.

    Sie war bis einschließlich Ende Juni im Sabbatical und hatte hierdurch ein geringeres Gehalt.

    Zum 01. Juli hatte sie eine Gehaltserhöhung.


    In ihrem Falle würden die Monate Juni, Juli und August in den Berechnungszeitraum fallen.

    Wird in diesem Falle auch das geringere Gehalt aus Juni berücksichtigt oder erfolgt die Berechnung ausschließlich anhand des neuen Gehaltes ab Juli?


    Vielen Dank & liebe Grüße!

  • 02
    RE: Berechnungszeitraum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 MuSchG ist in Ihrem Fall die erhöhte Vergütung ab 01. Juli für den gesamten Berechnungszeitraum zugrunde zu legen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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