Wir haben für unsere Firmenwagenfahrer und E-Bikes ein Berechnungsschema – geldwerten Vorteil, den wir jeden Monat mit der DATEV Gehaltsabrechnung dem Mitarbeiter aushändigen. Nun wollen wir auf die digitale Abrechnung umstellen und DATEV bietet dieses Berechnungsschema nicht mit digital an, sondern weiterhin in Papierform. Müssen wir als Arbeitgeber dieses Berechnungsschema – geldwerten Vorteil dem Arbeitnehmer weiterhin zur Verfügung stellen? Sind wir als Arbeitgeber dazu verpflichtet weiterhin dem Arbeitnehmer die Berechnungsgrundlage zur Verfügung zu stellen?
Expertenforum - Berechnungsschema – geldwerten Vorteil

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Berechnungsschema – geldwerten Vorteil
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RE: Berechnungsschema – geldwerten Vorteil
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die gegenüber dem Arbeitnehmer bestehende Pflicht zur Erstellung einer Vergütungsabrechnung ist in § 108 Abs. 1 GewO geregelt. Dort ist nicht vorgesehen, dass Sie monatlich über die Zusammensetzung des geldwerten Vorteils abrechnen.
Vor diesem Hintergrund sind Sie auch nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer monatlich eine entsprechende Übersicht zur Verfügung zu stellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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