Nach dem heutigen Onlineseminar der AOK bezüglich Mutterschutz etc. stellt sich uns folgende Frage:
Wir haben eine Beschäftigte die seit 20.04.2025 im Mutterschutz ist. Maßgeblich sind für die Berechnung die 3 letzten abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist (20.04.2025). Da wir immer schon den laufenden Monat zu Beginn des laufenden Monats abrechnen, sprich der April wurde am 09.04.2025 abgerechnet, müssten die Monate 02, 03 und 04.2025 herangezogen werden. Ist die korrekt?
Nun haben wir am 06.05.2025 eine Elstam-Lieferung bekommen mit Steuerklassenwechsel der Dame von Steuerklasse 3 auf 5, gültig ab 01.04.2025. Dieser wurde mit der Gehaltsabrechnung für 05.2025 per Rückrechnung korrigiert. Also erst nach dem 20.04.2025 . Wie ist hier genau vorzugehen? Inkl. 04.2025 ja / nein? Wenn ja, mit Steuerklasse 3 oder 5? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.