Die Mutterschutzfrist beginnt am 04.01.2026. Bemessungszeitraum ist daher 10-12/2025. Zum 01.11.2025 wurde über die ELStAM-Änderungsliste die Steuerklasse 6 (Wechsel Hauptbarbeitgeber) eingespielt. Die Nachfrage bei der Arbeitnehmerin ergab, dass sie keinen weiteren Arbeitgeber hat und sich nicht erklären kann, wie es zu dieser Änderung kam. Seit 01.01.2026 ist wieder die Steuerklasse 4 hinterlegt. Eine Änderung der Steuerklasse rückwirkend für 2025 kann systemseitig nicht erfolgen.
Welche Steuerklasse ist nun für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei den gesetzlichen Abzügen maßgebend?
Besten Dank und viele Grüße
V.Schießl