Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

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  • 01
    Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Die Mutterschutzfrist beginnt am 04.01.2026. Bemessungszeitraum ist daher 10-12/2025. Zum 01.11.2025 wurde über die ELStAM-Änderungsliste die Steuerklasse 6 (Wechsel Hauptbarbeitgeber) eingespielt. Die Nachfrage bei der Arbeitnehmerin ergab, dass sie keinen weiteren Arbeitgeber hat und sich nicht erklären kann, wie es zu dieser Änderung kam. Seit 01.01.2026 ist wieder die Steuerklasse 4 hinterlegt. Eine Änderung der Steuerklasse rückwirkend für 2025 kann systemseitig nicht erfolgen.

    Welche Steuerklasse ist nun für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei den gesetzlichen Abzügen maßgebend?


    Besten Dank und viele Grüße

    V.Schießl

  • 02
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Hallo V.Schießl,
     
    Ihre Frage, welche Steuerklasse für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld maßgebend ist, betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht und kann im Rahmen dieses Forums im Bereich „Sozialversicherung“ nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Allerdings können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Maßgeblich ist die Lohnsteuerklasse IV.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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