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  • 01
    Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn eine Erhöhung der Stunden mit Beginn des Mutterschutzes fällt?

    Guten Tag,


    eine MA hätte jetzt zum 22.09.2025 von Teilzeit wieder auf Vollzeit wechseln sollen.

    Nun ist sie aber wieder schwanger geworden und der Mutterschutz beginnt genau an dem Tag an dem dem die MA wieder mit der Vollzeit begonnen hätte.

    Was ist jetzt mit dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

    Wenn ich die 3 Monate vor Beginn zu Grunde lege wäre der Zuschuss geringer , da sie da ja noch in Teilzeit gearbeitet hat. Ist dies trotzdem richtig?

    Oder muss hier der Zuschuss auf die Vollzeit angepasst werden, weil sie ja ein höheres Gehalt bekommen hätte, wenn sie arbeiten würde?

    Wie ist das hier zu sehen?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn eine Erhöhung der Stunden mit Beginn des Mutterschutzes fällt?

    Hallo U.Koerner,
     
    Ihre Fragen zur korrekten Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld betreffen das Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Fragen können wir innerhalb dieses Forums nicht beantworten. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir hierzu nur eine allgemeine Auskunft geben.  Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen (z.B. Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld) erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Arbeitnehmerinnen, die beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtiges Mitglied sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der zuständigen Krankenkasse (in Höhe von bis zu 13,00 € kalendertäglich).
     
    Während für die Berechnung des (sozialversicherungsrechtlichen) Mutterschaftsgeldes ausschließlich vergangenheitsbezogene Werte aus dem 3-monatigen Ausgangszeitraum herangezogen werden, orientiert sich die Höhe des (arbeitsrechtlichen) Zuschusses zum Mutterschaftsgeld prinzipiell an den „gegenwartsbezogenen“ Verhältnissen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     
     

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