Liebes Expertenteam,
ich benötige Ihre Expertise zu folgendem Sachverhalt:
Für eine Arbeitnehmerin (Kommanditistin) eines Mandanten (GmbH & Co.KG) ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu berechnen. Besonderheit hier ist, dass sie steuerlich als Selbstständige geführt wird und daher nicht lohnsteuerpflichtig ist. Es wird daher beim monatlichen Gehalt keine Lohnsteuer in Abzug gebracht.
Sozialversicherungsrechtlich wird sie als abhängig Beschäftigte geführt (festgestellt durch die DRV Bund).
Da für die Arbeitnehmerin jedoch keine Lohnsteuer abzuführen ist, stellt sich uns die Frage, ob hier ggf. eine Berechnung unter Abzug fiktiver Steuern zu erfolgen hat oder ob das tatsächlich ausgezahlte Nettoentgelt herangezogen werden kann.
Können Sie uns hierbei weiterhelfen, gern auch unter Angabe der Rechtsvorschrift o.ä.?
Vielen Dank.