Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld im Anschluss an Elternzeit

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    welche Brutto- und Nettoentgelte der letzten 3 Monate zur Berechnung des Zuschusses für Mutterschaftsgeld werden zu Grunde gelegt, wenn eine Elternzeit bis zum Beginn der neuen Schutzfrist vorgelegen hat?


    Viele Grüße

    Karin Weber

  • 02
    RE: Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld im Anschluss an Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sofern sich die „neue“ Schutzfrist unmittelbar an die Elternzeit anschließt, ist für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld die Vergütung der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist der vorangegangenen Schwangerschaft zugrunde zu legen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Mitarbeiterin während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat und das Teilzeitentgelt höher war als das Entgelt in den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn der „ersten“ Schutzfrist. Dies ergibt sich aus § 21 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.