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  • 01
    Berechnung Start Krankengeld nach Karenz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie verhält es sich bei der Berechnung des Starttermins des Krankengeldes.

    Wir haben in unserer Firma die 3-Tage- Karenz-Regelung. Wenn ein Mitarbeiter von Mittwoch bis Freitag erkrankt ist und über Karenz abgerechnet wird und ab dem darauffolgenden Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ab Montag) vorliegt, wird bei der Berechnung des Startes des Krankengeldes das Wochenende von der Krankenkasse berücksichtigt?

    Wenn dies der Fall ist, welcher Nachweis muss erbracht werden?

    Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Britta B.

  • 02
    RE: Berechnung Start Krankengeld nach Karenz

    Hallo Britta B.,
     
    der Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an (§ 46 SGB V).
     
    Sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht durch einen Arzt festgestellt wurde, kann in einem solchen Fall aufgrund des fehlenden Nachweises der Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse nicht realisiert werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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