Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält es sich bei der Berechnung des Starttermins des Krankengeldes.
Wir haben in unserer Firma die 3-Tage- Karenz-Regelung. Wenn ein Mitarbeiter von Mittwoch bis Freitag erkrankt ist und über Karenz abgerechnet wird und ab dem darauffolgenden Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ab Montag) vorliegt, wird bei der Berechnung des Startes des Krankengeldes das Wochenende von der Krankenkasse berücksichtigt?
Wenn dies der Fall ist, welcher Nachweis muss erbracht werden?
Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Britta B.