Expertenforum - Berechnung Nettoentgelt Zuschuss Mutterschaftsgeld nach Änderung Grundfreibetrag Dez 24

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  • 01
    Berechnung Nettoentgelt Zuschuss Mutterschaftsgeld nach Änderung Grundfreibetrag Dez 24

    Hallo zusammen,


    für den Zuschuss Mutterschaftsgeld muss ich den Zeitraum 01.11.2024-31.01.2025 berücksichtigen.

    Da im Dezember 2024 der Grundfreibetrag rückwirkend ab 01.01.2024 angepasst wurde, ist meine Frage, ob ich das neue Nettoentgelt für November und Dezember 2024 berücksichtigen muss oder ob ich mit den alten Nettoentgelten (vor Änderung Grundfreibetrag) rechne.

    Meiner Meinung nach, rechne ich mit den neuen Werten, da diese dann auch mit dem tatsächlich gezahlten Nettoentgelt übereinstimmen. Allerdings gibt es hierzu Unstimmigkeit bei der Arbeit.


    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Berechnung Nettoentgelt Zuschuss Mutterschaftsgeld nach Änderung Grundfreibetrag Dez 24

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die arbeitsrechtlichen Aspekte der Frage (Höhe des Anspruchs auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) dürfen wir auf die Fachexperten Arbeitsrecht Recht verweisen.


    Zu den lohnsteuerlichen Aspekten ist mitzuteilen: Gemäß § 52 Abs. 32 a EStG (in der Fassung des Gesetzes vom 02.12.2024) ist der erhöhte Grundfreibetrag des Jahres 2024 bei der Lohnbesteuerung erstmals anwendbar auf den Monat Dezember 2024. Für die bis zum 30.11.2024 zufließenden Beträge erfolgt keine Neuberechnung. Der Effekt des höheren Grundfreibetrags wird aber mit der Dezemberberechnung nachgeholt.


    Wenn im nachgefragten Sachverhalt also für November und Dezember 2024 Abrechnungen erfolgt sind, müssten diese mit der Dezemberabrechnung die gesetzlich vorgesehene "Nachholung" enthalten und könnten für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zugrunde gelegt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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