Hallo zusammen,
für den Zuschuss Mutterschaftsgeld muss ich den Zeitraum 01.11.2024-31.01.2025 berücksichtigen.
Da im Dezember 2024 der Grundfreibetrag rückwirkend ab 01.01.2024 angepasst wurde, ist meine Frage, ob ich das neue Nettoentgelt für November und Dezember 2024 berücksichtigen muss oder ob ich mit den alten Nettoentgelten (vor Änderung Grundfreibetrag) rechne.
Meiner Meinung nach, rechne ich mit den neuen Werten, da diese dann auch mit dem tatsächlich gezahlten Nettoentgelt übereinstimmen. Allerdings gibt es hierzu Unstimmigkeit bei der Arbeit.
Vielen Dank im Voraus.