Expertenforum - Berechnung Mutterschaftsgeldzuschuss bei Bruttolohnumwandlung im Bemessungszeitraum

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  • 01
    Berechnung Mutterschaftsgeldzuschuss bei Bruttolohnumwandlung im Bemessungszeitraum

    Wir haben eine Mitarbeiterin, die im Bemessungszeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschuss eine Bruttolohnwandlung hat. Dadurch reduziert sich das sv pflichtige Entgelt im Bemessungszeitraum und das Nettoentgelt ist entsprechend niedriger.

    Aus welchem Betrag muss der Mutterschaftsgeldzuschuss berechnet werden. Aus dem Netto des tatsächlichen sv pflichtigen Betrags oder aus dem fiktiven Netto des sv pflichtigen Brutto ohne Berücksichtigung der Entgeltwandlung?

  • 02
    RE: Berechnung Mutterschaftsgeldzuschuss bei Bruttolohnumwandlung im Bemessungszeitraum

    Guten Tag,
     
    die Höhe des täglichen Mutterschaftsgeldes, das der Versicherten von der zuständigen Krankenkasse gezahlt wird, beträgt - sowohl bei Zugrundelegung einer Vollzeitbeschäftigung als auch bei Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung – jeweils 13 Euro.
     
    Ihre Frage zur „Berechnung“ Mutterschaftsgeld- „Zuschusses ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu im Rahmen dieses Forums keine Stellungnahme abgeben können.
    Weitergehende Auskünfte zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie z. B. von den Industrie- und Handelskammern sowie von Fachanwälten für Arbeitsrecht.  
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Berechnung Mutterschaftsgeldzuschuss bei Bruttolohnumwandlung im Bemessungszeitraum

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Bei der Entgeltumwandlung verzichtet die Mitarbeiterin wirksam auf einen Teil ihrer Vergütung. Dadurch vermindert sich das Bruttoentgelt und damit auch die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird also auf Grundlage der geminderten Bruttovergütung (also unter Berücksichtigung der Entgeltumwandlung) berechnet.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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