Expertenforum - Berechnung Mutterschaftsgeld

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  • 01
    Berechnung Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage zur Berechnung des Nettoarbeitsentgeltes zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes.

    Der Referenzzeitraum für die Berechnung ist September bis November 2024.

    Eine Beschäftigte zahlte im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine Altersvorsorge. Diese wurde zum 31.1.22024 beendet. Hat das Auswirkungen auf die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ?


    Mit freundlichen Grüßen


    LH

  • 02
    RE: Berechnung Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Berechnung Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Beendigung der Entgeltumwandlung ist nach § 21 Abs. 4 Nr. 2 MuSchG zu berücksichtigen. Sollte die Mitarbeiterin also bereits im Dezember 2024 im Mutterschutz gewesen sein, erhält sie bis 31.12.2024 den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Grundlage der geringeren Vergütung aus dem Referenzzeitraum, ab 01.01.2025 wird dann die „wegfallende“ Entgeltumwandlung berücksichtigt. Das heißt, der Zuschuss ist auf Grundlage der dann höheren Nettoarbeitsvergütung zu berechnen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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