Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Nettoarbeitsentgeltes zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes.
Der Referenzzeitraum für die Berechnung ist September bis November 2024.
Eine Beschäftigte zahlte im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine Altersvorsorge. Diese wurde zum 31.1.22024 beendet. Hat das Auswirkungen auf die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ?
Mit freundlichen Grüßen
LH