Hallo liebes Expertenteam,
in unserem Unternehmen besteht seit dem 01.05.24 Kurzarbeit. Ein Mitarbeiter ist vom 07.10.2024 bis zum 22.11.2024 krankgeschrieben. Während seiner Krankheit waren für den 11.10.24 , 18.10.2024 und 25.10.2024 Kurzarbeitstage angesetzt. Diese Tage wurden mit "Krank während KUG" gewertet. Für die Tage "Krank während KUG" hat der Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten. Fällt der Mitarbeiter wie gewohnt nach 42 Tagen, sprich hier in diesem Fall am 18.11.2024 aus der Lohnfortzahlung ?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.