Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Berechnung Krankengeldzuschuss

    Bei der Berechnung von Krankengeldzuschuss ist das Basisgehalt das Gehalt VOR der Krankheit - richtig?

    Wie verhält es sich, wenn nach Lohnfortzahlung z.B. der geldwerte Vorteil (PKW) beendet wird? Bleibt Basis das Gehalt VOR Krankheit oder muss der PKW bei der Berechnung außen vor gelassen werden?

  • 02
    RE: Berechnung Krankengeldzuschuss

    Hallo Fr. Maier,

    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung - im Rahmen unserer 24-Stunden-Antwortgarantie - noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Berechnung Krankengeldzuschuss

    Hallo Frau Maier,

    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.

    Ihre Frage zur Ermittlung des Krankengeldzuschusses betrifft das Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Fragestellungen können wir im Rahmen dieses Forums nicht beantworten. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Für den Bereich der Sozialversicherung gilt folgendes:
     
    In § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV wird geregelt, dass arbeitgeberseitige Leistungen, die für die
    Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankentagegeld) gezahlt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (= beitragspflichtige Einnahme) gelten, wenn die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 € übersteigen. Das hat zur Folge, dass alle arbeitgeberseitigen Leistungen, die für die Zeit des Bezugs der Sozialleistungen laufend gezahlt werden, bis zum maßgeblichen Nettoarbeitsentgelt nicht der Beitragspflicht unterliegen (SV-Freibetrag).
     
    Alle darüber hinausgehenden Beträge sind erst dann als beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen, wenn sie die Freigrenze in Höhe von 50 € übersteigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 04
    RE: Berechnung Krankengeldzuschuss

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Maßgeblich für die Höhe des Krankengeldzuschusses ist die jeweilige vertragliche oder tarifvertragliche Regelung. Sie müssten also prüfen, welche Regelungen zur Zahlung des Krankengeldzuschusses in Ihrem Fall tatsächlich einschlägig sind. In der Regel aber wird der Krankengeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Krankengeld von der Krankenkasse und dem Nettoentgelt während der Entgeltfortzahlung gewährt. Sollte dies bei Ihnen ebenfalls der Fall sein, wäre der geldwerte Vorteil für die Dienstwagenüberlassung zu berücksichtigen, da dieser in Ihrem Beispiel während der Entgeltfortzahlung weitergewährt wurde.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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