Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zahlen unseren Mitarbeitern (LKW-Fahrer) Stundenlohn.
Deshalb gibt es auch einen Durchschnittlohn 1 (für Urlaub) und einen
Durschnittslohn 2 ( für Krank & Feiertag).
Nun stellt sich mir die Frage, welche Zuschläge für welchen Durchschnittslohn genommen werden um diesen zu ermitteln. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?
Es handelt sich um folgende Zuschläge:
Nachtzuschlag frei / Sonntagszuschlag, 50 % frei / Feiertagszuschlag, 100 % frei /
Bereitschaft / Erschwerniszulage / freiwillige Zulage
Die Erschwernis- und freiwillige Zulage werden nur für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt, nicht für Urlaub, Krank oder Feiertag..
Vielen Dank für Ihre Bemühungen..