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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Berechnung Durchschnittslohn 1 & 2

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir zahlen unseren Mitarbeitern (LKW-Fahrer) Stundenlohn.

    Deshalb gibt es auch einen Durchschnittlohn 1 (für Urlaub) und einen

    Durschnittslohn 2 ( für Krank & Feiertag).

    Nun stellt sich mir die Frage, welche Zuschläge für welchen Durchschnittslohn genommen werden um diesen zu ermitteln. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?

    Es handelt sich um folgende Zuschläge:


    Nachtzuschlag frei / Sonntagszuschlag, 50 % frei / Feiertagszuschlag, 100 % frei /

    Bereitschaft / Erschwerniszulage / freiwillige Zulage


    Die Erschwernis- und freiwillige Zulage werden nur für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt, nicht für Urlaub, Krank oder Feiertag..


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen..

  • 02
    RE: Berechnung Durchschnittslohn 1 & 2

    Hallo Kristin_31,
     
    Ihre Fragen zur Ermittlung eines Durchschnittslohns unter Berücksichtigung von z. B. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagszuschlägen betreffen ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums keine Aussage treffen können.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Berechnung Durchschnittslohn 1 & 2

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Urlaubsvergütung gilt Folgendes: Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist hierfür die Durchschnittsberechnung die Vergütung der letzten 13 Wochen zugrunde zu legen. Dabei sind die Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge, die Bereitschaftsdienstvergütung zu berücksichtigen. Bei der Erschwerniszulage kommt es darauf an, ob sie Aufwendungsersatz ist. Dann ist sie kraft Gesetzes nicht einzubeziehen. Handelt es sich dagegen um Vergütung (als Gegenleistung für die erbrachte Tätigkeit), dann ist sie bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen.


    Bei der freiwilligen Zulage ist entscheidend, ob Sie ebenfalls Gegenleistung für die erbrachte Arbeitstätigkeit ist. Sollte dies der Fall sein, müsste sie ebenfalls einbezogen werden.


    Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die Vergütung hätte, die er ohne Krankheit verdient hätte.


    Danach sind Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge, die Bereitschaftsvergütung und die Erschwerniszulage zu gewähren. Bei letzterer kommt es wiederum darauf an, ob sie einen bloßen Aufwendungsersatz darstellt (dann keine Zahlung) oder ob sie die Gegenleistung für die erbrachte Tätigkeit ist (dann Zahlung).


    Bei der freiwilligen Zulage kommt es wiederum darauf an, aus welchem Grund sie geleistet wird. Sollte es sich um eine leistungsbezogene Vergütung handeln, wäre sie zu gewähren. Denkbar ist auch, dass sie als sogenannte Anwesenheitsprämie ausgestaltet ist. Dann könnte sie unter Beachtung der Grenzen des § 4a EFZG für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gekürzt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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