Sehr geehrte Damen und Herren,
die Finanzverwaltung meldet ab 01.01.2026 u.a. die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private KV-/PV mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Dies dient u.a. der Ermittlung der Steuerfreiheit/Steuerpflicht eines gewährten Zuschusses. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Werte auch für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten KV/PV gem. § 257 SGB V und § 61 SGB XI herangezogen werden dürfen/können/sollen oder ob weiterhin die Papierbescheinigungen für die Berechnung der Zuschüsse nötig sind.
Papierbescheinigungen und Verwendungsbescheinigungen sollen nach Rn. 31 des BMF-Anwendungsschreibens vom 03.06.2025 ab 01.01.2026, abgesehen von einem Ersatzverfahren in der Übergangszeit, durch das maschinelle Verfahren ersetzt werden. Die Rundungsregelungen zur Übermittlung der Beträge (Rn. 34) und auch andere Sachverhalte (z.B. Besonderheiten bei der Zuschussermittlung für Familienangehörige) scheinen der alleinigen Verwendung der übermittelten Werte zur korrekten Zuschussermittlung jedoch entgegenzustehen. Nach Rn. 69 „… ist der Arbeitgeber unverändert verpflichtet, die sozialversicherungsrechtliche Prüfung hinsichtlich der Verpflichtung der Zahlung des Zuschusses nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI durchzuführen (siehe dazu Rn. 97 bis 99).“
a) Können/Sollen die mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gemeldeten Beiträge zur privaten KV/PV als Grundlage für die Berechnung des Beitragszuschusses herangezogen werden? Wenn Ja, wie soll die Prüfung der genauen Höhe des zustehenden Zuschusses unter Beachtung von § 257 SGB V und § 61 SGB XI dann vollzogen werden?
b) Welche Unterlagen/Grundlagen sind aus Ihrer Sicht insbesondere auch ab 01.01.2026 zur weiterhin korrekten Ermittlung der Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung notwendig?
c) Wie sollen sich die Arbeitgeber verhalten, wenn private Versicherungsunternehmen die Ausstellung einer Papierbescheinigung gem. §§ 257/61 SGB V/XI mit Hinweis auf das steuerrechtliche, maschinelle Meldeverfahren verweigern?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Rudolf Haider