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  • 01
    Benefit Tankkarte

    Hallo liebes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin wurde zum 31.12.2025 gekündigt und freigestellt.

    Es war schriftlich vereinbart, dass sie ihre Benefits bis zum Austritt erhält.

    Jetzt wurde festgestellt, dass sie ihre Tankkarte mit monatlich 40€ die letzten 4 Monate nicht nutzen konnte, da die Tankkarte gesperrt war. Auf der Lohnabrechnung wurde der Betrag jedoch ausgewiesen.

    Kann man jetzt noch Tankgutscheine im Wert von 4x40 € kaufen und der ehemaligen Mitarbeiterin aushändigen? Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

    Eine Nachfrage zu diesem Thema beim Finanzamt hatte leider keinen Erfolg.


    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    SWilhelm

  • 02
    RE: Benefit Tankkarte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    grundsätzlich sind zwei "Reparaturwege" denkbar:


    1.

    Die Sachbezüge können (nachlaufend zum Arbeitsverhältnis) nachträglich gewährt werden. Dabei sind die Voraussetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG einzuhalten. Beträge von EUR 50,00 monatlich dürfen also nicht überschritten werden.


    2.

    Denkbar ist auch, den beim Arbeitnehmer bisher nicht zugeflossenen Betrag von insgesamt EUR 160 nachzuzahlen. Zur Schadenskompensation wäre jedoch Nettoersatz notwendig, sodass beim Nachzahlung auf diesem Weg zusätzlich Steuerlasten entstehen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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