Ein Arbeitnehmer ist privat Krankenversichert und hat ein vereinbartes Entgelt in Höhe von 2500 €. Der Beitragszuschuss wird in diesem Fall anhand des allg. Beitragssatzes zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrages ermittelt.
Wie verhält es sich bei schwankendem Einkommen bzw. Einmalzahlungen? Muss hier tatsächlich monatlich der Beitragszuschuss neu berechnet werden?
Viele Grüße