Liebes Expertenteam,
wir haben einen Beschäftigten, der die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat aber eine Altersrente für langjährig Versicherte bezieht. Er ist privat krankenversichert und arbeitet weiterhin in Vollzeit und liegt mit seinem Entgelt über der BBG.
Erhält der Mitarbeiter den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung aufgrund des ermäßigten oder allgemeinen Beitragssatzes in der KV?
Variante 1: Hälfte allgemeiner Beitragssatz KV 14,6 + Hälfte Zusatzbeitrag 2,9 = 8,75% Zuschuss = 508,59 €
Variante 2 = Hälfte ermäßigter Beitragssatz KV 14,0 + Hälfte Zusatzbeitrag 2,9 = 8,45 % Zuschuss = 491,16 €
Unser Mitarbeiter hat bisher seine private Krankenversicherung nicht angepasst und hat weiterhin das Krankengeld mit versichert. Ist dies bei der Beurteilung relevant?
Danke im Voraus