Sehr geehrte Damen und Herren,
ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Mitarbeiter wünscht das wir ihn von Firmenzahlverfahren auf Selbstzahlverfahren umstellen.
Er möchte im Voraus für die nächsten drei Jahren seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Krankenkasse im Voraus leisten.
Sind wir als Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung für die nächsten drei Jahre an den Mitarbeiter im Voraus zu zahlen?
Vielen Dank.