Expertenforum - Beitragszuschuss bei privat versicherter Rentner

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  • 01
    Beitragszuschuss bei privat versicherter Rentner

    Sehr geehrte -Damen und Herren,

    wir haben folgenden Sachverhalt: Wir beschäftigen einen Altersvollrentner, der privat krankenversichert ist. Der Mitarbeiter verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze und erhält von uns einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Den Zuschuss berechnen wir auf Basis des ermäßigten Beitragssatzes in der Krankenversicherung. Hintergrund: der Zuschuss hat dann die gleiche Höhe, die ein gesetzlich krankenversicherter Altersvollrentner von uns zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen würde. Wir streiten nun schon länger mit dem Mitarbeiter, weil dieser einen Zuschuss auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes haben möchte. Wer hat hier Recht und könnten Sie bitte das Gesetz angeben, wo ich das nachweisen kann?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Beitragszuschuss bei privat versicherter Rentner

    Hallo Karl,
     
    nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Bezüglich des Beitragszuschuss ist hierbei grundsätzlich zu beachten:
     
    Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat.
     
    Wir gehen davon aus, dass der Arbeitnehmer eine Altersrvollrente nach Vollendung des Lebensjahres für den Anspruch auf Regelaltersrente erhält. Hierbei ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu berechnen ist. (2025: 7,0%)
     
    Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
     
    Darüber hinaus besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss aufgrund des Bezuges der Altersvollrente gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
    Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss aufgrund seines Rentenbezuges erhält, hat auf die Höhe des Beitragszuschusses, den der Arbeitgeber im Rahmen der Beschäftigung zu zahlen hat, keine Auswirkungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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