Sehr geehrte -Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt: Wir beschäftigen einen Altersvollrentner, der privat krankenversichert ist. Der Mitarbeiter verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze und erhält von uns einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Den Zuschuss berechnen wir auf Basis des ermäßigten Beitragssatzes in der Krankenversicherung. Hintergrund: der Zuschuss hat dann die gleiche Höhe, die ein gesetzlich krankenversicherter Altersvollrentner von uns zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen würde. Wir streiten nun schon länger mit dem Mitarbeiter, weil dieser einen Zuschuss auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes haben möchte. Wer hat hier Recht und könnten Sie bitte das Gesetz angeben, wo ich das nachweisen kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe