Expertenforum - Beitragsschlüssel Werkstudent

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  • 01
    Beitragsschlüssel Werkstudent

    Liebes Expertenteam,

    ist es möglich, einen bisherigen als Werkstudenten geschlüsselten Mitarbeiter wieder als pflichtversicherten zu Schlüsseln?

    Immatrikuliert ist unser Werkstudent immer noch, möchte aber selbst in Zukunft als pflichtversicherter geschlüsselt werden. Grund dafür ist das Alter Ü 30.


    HG, Sabine

  • 02
    RE: Beitragsschlüssel Werkstudent

    Hallo Sabine,

    solange Studierende monatlich mehr als 556,00 € verdienen, aber insgesamt nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, gehören sie vom Erscheinungsbild nach wie vor zu den Werkstudenten.

    Damit besteht in solchen Fällen - alternativlos - Versicherungsfreiheit zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht.

    Eine Abrechnung als „sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer“ wäre erst dann möglich, sofern die wöchentliche Arbeitszeit die 20-Wochenstunden-Grenze regelmäßig überschreitet, unabhängig davon, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status die jeweilige betroffene Person ggf. „wünscht“.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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