Wir haben neuerdings die Fälle, die eine Altersvollrente beantragen, weiterarbeiten und dann nach einem Monat in eine Teilrente (99,9 %) wechseln. Hintergrund ist, dass dann auch die Betriebsrente bezogen werden kann. Ist es dann richtig, dass für einen Monat der ermäßigte Krankenversicherungsbeitrag zum Tragen kommt und einen Monat später wieder der volle Beitrag?
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Beitragsschlüssel bei Wechsel von Vollrente in Teilrente
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RE: Beitragsschlüssel bei Wechsel von Vollrente in Teilrente
Guten Tag,
wir stimmen Ihnen zu, dass, sobald eine Teilrente bezogen wird, wieder der allgemeine Krankenversicherungsbeitragssatz zu verwenden ist.
Mit freundlichen Grüßen
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