Sehr geehrte Damen und Herren,
Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers an Arbeitnehmer aufgrund eines persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag) sind steuer- und sv-frei, wenn Sie die Freigrenze von 60 Euro nicht übersteigen.
Nun bin ich auf einen Artikel zum Thema "Beitragsrechtliche Behandlung von Abschiedsgeschenken" gestoßen. Hier wurde wohl durch ein BSG Urteil klargestellt, dass Abschiedsgeschenke grundsätzlich nie beitragsprflichtig sind, da bestimmte Kriterien nicht erfüllt werden (unabhängig vom Wert des Geschenkes). Ist das so korrekt? Welche Kriterien gelten hier und wo kann man die genaue Regelung nachlesen?
Vielen Dank.