Expertenforum - Beitragspflicht Urlaubsabgeltung bei rückwirkender EU-Rente

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beitragspflicht Urlaubsabgeltung bei rückwirkender EU-Rente

    Hallo,

    eine MA ist bereits seit Oktober 2022 durchgehend arbeitsunfähig. Jetzt hat sie rückwirkend zum 01.08.2023 eine befristete EU-Rente bis 2026 erhalten. Der noch zustehende Urlaub soll abgegolten werden. Ist diese Urlaubsabgeltung sozial-und steuerpflichtig?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Beitragspflicht Urlaubsabgeltung bei rückwirkender EU-Rente

    Guten Tag,
     
    nach unserem Kenntnisstand ist eine Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis unzulässig.

    Für die Beantwortung Ihrer Frage benötigen wir von Ihnen das genaue Ende des Krankengeldbezuges und das Datum des arbeitsrechtlichen Endes der Beschäftigung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Beitragspflicht Urlaubsabgeltung bei rückwirkender EU-Rente

    Hallo,

    ach herrje, das habe ich noch gar nicht bedacht. Die MA erhält mit Bescheid vom Monat April 2024 rückwirkend ab 01.08.2023 eine bis 31.07.2026 befristete EU-Rente. Krankengeld wurde ab September 2022 durchgängig gezahlt. Ändern diese Daten etwas an der Urlaubsabgeltung?

    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Beitragspflicht Urlaubsabgeltung bei rückwirkender EU-Rente

    Guten Tag,
     
    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
     
    Wir müssten jedoch wissen, bis zu welchem genauen Datum Krankengeld gezahlt wurde und ob oder zu welchem genauen Datum das Beschäftigungsverhältnis bei Ihnen arbeitsrechtlich beendet wird.

    Die Krankenkasse des Mitarbeiters kann Ihnen, falls Sie das genaue Ende des Krankengeldbezuges nicht kennen, dazu Auskunft geben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Beitragspflicht Urlaubsabgeltung bei rückwirkender EU-Rente

    Hallo,

    KG wurde bis zur Zahlung der EU-Rente gezahlt. Ich denke die Frage hat sich erledigt, laut unserem Tarifvertrag ist das AV noch nicht beendet und es entsteht-wie auch von Ihnen vermutet-noch kein Anspruch auf Urlaubsageltung.

    Vielen Dank für Ihre Auskünfte.

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.