Sehr geehrte Damen und Herren, eine Mandantin hat in der Schweiz gelebt und gearbeitet und dort seit mind. 2004 in die Rentenversicherung eingezahlt. Seit ca. 3 Jahren lebt sie wieder in Deutschland und hat eine sv-pflichtige Teilzeitbeschäftigung. Im nächsten Jahr soll eine Einmalzahlung aus der zweiten Säule der schweizerischen Rentenversicherung (Pensionskasse) zur Auszahlung gelangen. Ist dieser Betrag der Sozialversicherung zu unterworfen und wenn ja in welcher Höhe. Besten Dank vorab. Mit freundlichem Gruß Inge Weichhaus
Expertenforum - Beitragspflicht einer Einmalzahlung aus einer schweizer Pensionskasse

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Beitragspflicht einer Einmalzahlung aus einer schweizer Pensionskasse
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RE: Beitragspflicht einer Einmalzahlung aus einer schweizer Pensionskasse
Sehr geehrte Frau Weichhaus,
die Einmalzahlung des schweizerischen Pensionskasse stellt nach unserer Einschätzung einen Versorgungsbezug im Sinne des § 229 SGB V dar, der grundsätzlich der Beitragspflicht unterliegt.
Bei einer kapitalisierten Einmalauszahlung gilt als Beitragsgrundlage ein Einhundertzwanzigstel des Zahlbetrages, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.
Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte unter Vorlage von Unterlagen an die zuständige Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
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