Expertenforum - Beitragspflicht bei Abfindungszahlung

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  • 01
    Beitragspflicht bei Abfindungszahlung

    Liebes Expertenteam,


    tritt bei einer Abfindungszahlung wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nachträglich eine Beitragspflicht ein, wenn dem Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden rückwirkend eine (zunächst für drei Jahre befristete) volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde?


    Vorab vielen Dank!


    Ich wünsche Ihnen schöne Osterfeiertage!

  • 02
    RE: Beitragspflicht bei Abfindungszahlung

    Hallo Herr Wranik,
     
    Abfindungszahlungen im Sinne der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz, die für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt werden, stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und unterliegen daher nicht der Beitragspflicht.
     
    Eine rückwirkend zugebilligte volle Erwerbsminderungsrente hat keine Auswirkungen auf die beitragsrechtliche Beurteilung der Abfindungszahlung.
     
    Wir wünschen Ihnen ebenfalls schöne Osterfeiertage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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