Liebes Expertenteam,
tritt bei einer Abfindungszahlung wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nachträglich eine Beitragspflicht ein, wenn dem Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden rückwirkend eine (zunächst für drei Jahre befristete) volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde?
Vorab vielen Dank!
Ich wünsche Ihnen schöne Osterfeiertage!