Guten Tag liebes Experten-Team,
ich habe eine Frau zur Beitragspflicht im Zuge eines Aufhebungsvertrages auf gegenseitiger freiwillige Basis zur Reduzierung von Personal. Hier wird das Beschäftigungsverhältnis beendet und die ratierliche Abfindung wird als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Ist es korrekt, dass auch diese über einen bestimmten Zeitraum vereinbarte ratierliche Zahlung der Abfindung beitragsfrei in der Sozialversicherung ist, wenn der Arbeitnehmer*in ab Beginn der Zahlung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt ist? Falls ja, inwieweit wäre es schädlich, wenn trotzdem Beiträge "zu Unrecht" in die deutsche Sozialversicherung abgeführt werden würden? Könnte er hier zu dem Verlust auf Leistungen in einzelnen SV-Zweigen kommen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung im Voraus und vorab ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
HR-Expatriates