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  • 01
    Beitragsgruppenschlüssel Flexi-Rentner erst voll dann teilweise

    Guten Tag,


    ein Beschäftigter nimmt ab April 2026 eine vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Vollrente in Anspruch. Ab Mai 2026 nimmt er diese Rente dann als 99,9 % Teilrente in Anspruch. Dies erscheint ihm sinnvoll, da somit auch die betriebliche Altersvorsorge bereits ab April eine Rente zahlt.

    Nun wissen wir nicht, welchen Beitragsgruppenschlüssel wir für April anwenden müssen, also 3111 oder bereits wie ab Mai 1111?

    Über eine klärende Antwort würden wir uns freuen und senden

    viele Grüße

  • 02
    RE: Beitragsgruppenschlüssel Flexi-Rentner erst voll dann teilweise

    Guten Tag,
     
    bei beschäftigten Teil-Rentnern für langjährig Versicherte verbleibt es bei der Personengruppe „101“ und der Beitragsgruppe „1111“.
     
    Beziehen Alters- oder Erwerbsminderungsrentner nur eine Teilrente, hat dies keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hier besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung kann Versicherungsfreiheit aufgrund des Lebensalters eintreten. 
     
    Wird die Regelaltersgrenze erreicht und verbleibt es bei der Teilrente, ist die Personengruppe „101“ und die Beitragsgruppe „1121“ zu verwenden. 
     
    Der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für einen gesetzlich krankenversicherten Bezieher einer Altersvollrente für (besonders) langjährig Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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