Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beitragsgruppenschlüssel bei Rentenbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgende Fragestellung: Wir beschäftigen einen Rentner im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Datum Regelaltersgrenze wäre der 01.10.2025. Der Mitarbeiter ist schwerbehindert und bezieht seit dem 01.10.2023 eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Frage: Wie wäre der Beitragsgruppenschlüssel zum 01.10.2023 und wie müsste er zum 01.10.2023 sein? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Beitragsgruppenschlüssel bei Rentenbezug

    Guten Tag,
     
    die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehört zu den gesetzlichen Altersrenten.
     
    Mit Rentenbeginn entfällt der Anspruch auf Krankengeld, so dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist. In der Arbeitslosenversicherung sind beschäftigte Rentner weiterhin versicherungspflichtig, bis sie das maßgebliche Lebensjahr für die Regelaltersrente vollenden. Auch in der Rentenversicherung bleibt - bei vorzeitigem Rentenbezug - die Versicherungspflicht bis zum Erreichen des Alters für die Regelaltersrente erhalten.
     
    Der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Erst wenn das Alter für die Regelaltersrente erreicht ist, ist der Beitragsgruppenschlüssel in „3321“ zu ändern (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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