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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beitragsgruppenschlüssel

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter ist freiwillig versichert.

    Er erhält ab 01.05.2025 eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung für schwerbehinderte Menschen und ab dem 01.12.2025 eine vorgezogene Altersrente bei der Ärzteversorgung. Die Regelaltersgrenze wäre der 01.05.2030.

    Wie wäre hier der korrekte Beitragsgruppenschlüssel ab 01.05.2025 und ab 01.12.2025?

    Vielen Dank im voraus.

    Viele Grüße Martina MM.

  • 02
    RE: Beitragsgruppenschlüssel

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen, dass der Arbeitnehmer jeweils eine Vollrente bezieht.
     
    Für beschäftigte Rentner vor Erreichen des Regelalters für die Altersvollrente ändert sich der Beitrag zur Krankenversicherung. Hier ist lediglich noch der ermäßigte Beitragssatz zu zahlen, da mit Beginn der Vollrente wegen Alters kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht.
     
    In der Arbeitslosenversicherung besteht volle Beitragspflicht bis zum Erreichen des Regelalters für die Altersvollrente, unabhängig vom bestehenden Rentenbezug. Die Beitragsgruppe ab 01.05.2025 lautet 9011 mit PG 120 ist zunächst zu melden. In der Krankenversicherung ist aber lediglich noch der ermäßigte Beitragssatz abzuführen.
    Die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke beinhalten nach unserem Kenntnisstand noch immer zum Teil unterschiedliche Regelungen.
     
    Sieht die Satzungsregelungen der Ärzteversorgung bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vor, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
     
    In einem solchen Fall lautet bei einem freiwillig krankenversicherten Mitarbeiter der Beitragsgruppenschlüssel „9311“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist im Rahmen der Beitragsentrichtung an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Sieht dagegen die Satzungsregelung der Ärzteversorgung weitere rentensteigernde Zahlungseingänge vor, lautet der Beitragsgruppenschlüssel im angefragten Zeitraum „9011“. Der Personengruppenschlüssel wäre mit „120“ zu hinterlegen.
      
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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