Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer (Jahrgang 1952, ist seit 2015 bei uns in der Firma als Halbtagskraft beschäftigt, Bruttogehalt 2.600,00 €) mit folgender Beitragsgruppenschlüssel 0320 und Personengruppenschlüssel 119.
Der Arbeitnehmer ist privat krankenversichert, weil er vorher selbstständig war.
1) Ist der Beitrags- und Personengruppenschlüssel korrekt?
2) Können wir ab dem 01.01.2026 die Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) berücksichtigt?
Vielen herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen