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  • 01
    Beitragsgruppe Regelaltersgrenze

    Hallo zusammen,

    welche Beitragsgruppe muss für einen Mitarbeiter übermittelt werden, der ab 01.12.2025 die Regelaltersgrenze erreicht aber aufgrund von fehlenden Beitragsjahren erst ab 01.06.2026 Anspruch auf seine Rente hat?

    BGR 1321 oder 1121?

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße

    Amina Hassan

  • 02
    RE: Beitragsgruppe Regelaltersgrenze

    Sehr geehrte Frau Hassen,
     
    laut Ihrer Sachverhaltsschilderung ist die Beitragsgruppe „1121“ zu verwenden.
     
    In der Rentenversicherung besteht für einige Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungsfreiheit, auch ohne, dass eine Rente gezahlt wird, z.B. wenn der Arbeitnehmer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht rentenversichert war oder nach Erreichen der Altersgrenze eine Beitragserstattung aus seiner Rentenversicherung erhalten hat. Es handelt sich dabei um Personen, die keinen Anspruch auf Altersrente erworben haben oder nicht erwerben konnten.
     
    Wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird, die Wartezeit aber noch nicht erfüllt wurde, bleibt der Arbeitnehmer bei Weiterbeschäftigung rentenversichersicherungspflichtig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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